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   VG Stuttgart, 24.02.2021 - A 18 K 6131/18   

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VG Stuttgart, 24.02.2021 - A 18 K 6131/18 (https://dejure.org/2021,74872)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 24.02.2021 - A 18 K 6131/18 (https://dejure.org/2021,74872)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 24. Februar 2021 - A 18 K 6131/18 (https://dejure.org/2021,74872)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3; AsylG, § 4; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7; AufenthG 2004, § 11 Abs 1
    Afghanistan: Abschiebungsverbot wegen der verschlechterten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch die Covid-19-Pandemie berechtigt

 
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  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2020 - A 11 S 2042/20

    Abschiebungsverbot für einen leistungsfähigen, erwachsenen afghanischen Mann

    Auszug aus VG Stuttgart, 24.02.2021 - A 18 K 6131/18
    Die Abschiebung trotz schlechter humanitärer Verhältnisse kann mithin - in sehr außergewöhnlichen Einzelfällen - als unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu bewerten sein und die Voraussetzungen des § 60 Abs. 5 AufenthG in Verbindung mit Art. 3 EMRK erfüllen (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.01.2013 - 10 C 15.12 -, juris Rn. 23 und 26 m.w.N. insbesondere zureinschlägigen EGMR-Rechtsprechung; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.12.2020 - A 11 S 2042/20-Juris Rn. 22 ff.).

    Ein Ausnahmefall, in dem humanitäre Gründe zwingend gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechen, liegt beispielsweise dann vor, wenn die Versorgungslage im Herkunftsland für den Ausländer völlig unzureichend ist (vgl. EGMR, Urt. v. 28.06.2011 - Sufi u. ElmiA/ereinigtes Königreich - 8319/07 -, NVwZ 2012, S. 681 ; VGH Bad.- Württ., Urt. v. 17.12.2020, a.a.O. Rn. 26 m.w.N.).

    Stellen die dortigen Verhältnisse einen Verstoß gegen Art. 3 EMRK dar, ist zu prüfen, ob auch in anderen Landesteilen derartige Umstände vorliegen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.12.2020, a.a.O. Rn. 28).

    Für den Kläger ist mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit (vgl. zum Maßstab VGH Bad.-Württ., Urt. v. Urt. v. 17.12.2020, a.a.O. Rn. 27) zu befürchten, dass er im Falle der Rückkehr dorthin einer Art. 3 EMRK widersprechenden Behandlung ausgesetzt wäre.

    Auch eine besondere Belastbarkeit, Durchsetzungsfähigkeit oder fachliche Qualifikation des Betreffenden sind keine Umstände, die für sich allein bewirken, dass ein leistungsfähiger, erwachsener Mann ohne Unterhaltspflichten im Falle einer Abschiebung nach Afghanistan in der Lage wäre, dort aus eigener Kraft seinen Lebensunterhalt zumindest am Rande des Existenzminimums nachhaltig zu sichern (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.12.2020, a.a.O. Rn. 105).

    Bleibt es bei der Unaufklärbarkeit, trägt der Schutzsuchende die materielle Beweislast für die ihm günstige Behauptung, ihm drohe in Afghanistan die Verelendung (vgl. VGH Bad.- Württ., Urt. v. 17.12.2020, a.a.O. Rn. 114 f. m.w.N.).

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Stuttgart, 24.02.2021 - A 18 K 6131/18
    In diesem Zusammenhang geht die Rechtsprechung allerdings davon aus, dass - bezogen auf die Zahl der Opfer von willkürlicher Gewalt eines Jahres - ein Risiko von 1:800 (BVerwG, Urt. v. 17.11.2011, a.a.O. Rn. 22 f..) beziehungsweise 1:1.000 (BVerwG, Urt. v. 17.11.2011 -10 C 11.10 -Juris Rn. 20 f., verletzt oder getötet zu werden, so weit von der Schwelle der beachtlichen Wahrscheinlichkeit entfernt liegt, dass sich eine im Übrigen unterbliebene wertende Gesamtbetrachtung im Ergebnis nicht mehr auszuwirken vermag. Maßgeblicher Bezugspunkt für die Gefahrenprognose nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG ist dabei der tatsächliche Zielort des Ausländers bei einer Rückkehr, für dessen Bestimmung in der Regel die Herkunftsregion des Ausländers, in die er typischerweise zurückkehren wird, maßgeblich ist (BVerwG, Urt. v. 31.01.2013 -10 C 15.12 -, juris Rn. 13).

    Die Abschiebung trotz schlechter humanitärer Verhältnisse kann mithin - in sehr außergewöhnlichen Einzelfällen - als unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu bewerten sein und die Voraussetzungen des § 60 Abs. 5 AufenthG in Verbindung mit Art. 3 EMRK erfüllen (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.01.2013 - 10 C 15.12 -, juris Rn. 23 und 26 m.w.N. insbesondere zureinschlägigen EGMR-Rechtsprechung; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.12.2020 - A 11 S 2042/20-Juris Rn. 22 ff.).

    Bei der Prüfung, ob ein Verstoß gegen Art. 3 EMRK vorliegt, ist grundsätzlich auf den gesamten Abschiebungszielstaat abzustellen und zunächst zu prüfen, ob solche Umstände an dem Ort vorliegen, an dem die Abschiebung endet (BVerwG, Urt. v. 31.01.2013, a.a.O.; EGMR, Urt. v. 28.06.2011, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.2018 - A 3 S 791/18

    Syrische Asylbewerber; Rückkehrprognose; illegale Ausreise und Aufenthalt im

    Auszug aus VG Stuttgart, 24.02.2021 - A 18 K 6131/18
    Maßgebend ist im Sinne einer objektiven Gerichtetheit die Zielrichtung, die der Maßnahme unter den jeweiligen Umständen ihrem Charakter nach zukommt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.10.2018 - A 3 S 791/18 -, juris Rn. 14).

    Diese Vermutung kann dadurch widerlegt werden, dass stichhaltige Gründe die Wiederholungsträchtigkeit solcher Verfolgungshandlungen entkräften (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.10.2018, a.a.O. Rn. 15).

    Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.10.2018, a.a.O. Rn. 16).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2018 - A 11 S 316/17

    Kein Abschiebungsverbot nach Kabul für alleinstehende gesunde Männer im

    Auszug aus VG Stuttgart, 24.02.2021 - A 18 K 6131/18
    gezielt vorenthalten, noch werden all diese Umstände gezielt herbeigeführt (ebenso VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.10.2018-A 11 S 316/17-, juris Rn. 73).

    Entsprechend immens war bereits vor Ausbruch der Pandemie die Konkurrenz im Bereich der Arbeitsplätze für ungelernte Kräfte (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.10.2018 - A 11 S 316/17 -, juris Rn. 241).

  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich

    Auszug aus VG Stuttgart, 24.02.2021 - A 18 K 6131/18
    Ob daneben auch die Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG erfüllt sind, bedarf keiner Prüfung (und Entscheidung), weil es sich bei dem national begründeten Abschiebungsverbot um einen einheitlichen und nicht weiter teilbaren Verfahrensgegenstand handelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.09.2011 - 10 C 14.10 -, juris Rn. 16; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.07.2019 - 9 S 1566/18juris Rn. 23).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2019 - A 11 S 2374/19

    Vorabentscheidungsersuchen zu den unionsrechtlichen Kriterium, nach denen zu

    Auszug aus VG Stuttgart, 24.02.2021 - A 18 K 6131/18
    Ob darüber hinaus bei hohen Opferzahlen weitere Umstände wie insbesondere die hohe Anzahl an Vertriebenen, die Zahl, Unvorhersehbarkeit und Verbreitung der Kampfhandlungen sowie die Natur des in Afghanistan herrschenden Konflikts heranzuziehen sind (vgl. EuGH-Vorlage des VGH Bad.-Württ. v. 09.12.2019 - A 11 S 2374/19, A 11 S 2375/19 -, juris) kann nach Auffassung des Gerichts dahinstehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2019 - A 11 S 2108/18

    Rückkehr leistungsfähiger, erwachsener Männer nach Kabul ohne

    Auszug aus VG Stuttgart, 24.02.2021 - A 18 K 6131/18
    Dennoch waren den Erkenntnismitteln bis zum Ausbruch der COVID Pandemie keine Anhaltspunkte dafür zu entnehmen, dass Rückkehrer generell, insbesondere leistungsfähige, erwachsene Männer ohne Unterhaltsverpflichtungen, ihr Existenzminimum nicht sichern könnten, sofern nicht besondere, individuell erschwerende Umstände hinzukommen (vgl. eingehend VGH Bad.-Württ, Urt. v. 26.06.2019-A 11 S 2108/18-, juris Rn. 106 ff., und Urt. v. 29.10.2019-A 11 S 1203/19 juris Rn. 102).
  • EGMR, 28.06.2011 - 8319/07

    SUFI AND ELMI v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus VG Stuttgart, 24.02.2021 - A 18 K 6131/18
    Ein Ausnahmefall, in dem humanitäre Gründe zwingend gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechen, liegt beispielsweise dann vor, wenn die Versorgungslage im Herkunftsland für den Ausländer völlig unzureichend ist (vgl. EGMR, Urt. v. 28.06.2011 - Sufi u. ElmiA/ereinigtes Königreich - 8319/07 -, NVwZ 2012, S. 681 ; VGH Bad.- Württ., Urt. v. 17.12.2020, a.a.O. Rn. 26 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2019 - A 11 S 1203/19

    Prüfungsumfang beim erneuten Asylverfahren - Rückkehrmöglichkeit nach Afghanistan

    Auszug aus VG Stuttgart, 24.02.2021 - A 18 K 6131/18
    Dennoch waren den Erkenntnismitteln bis zum Ausbruch der COVID Pandemie keine Anhaltspunkte dafür zu entnehmen, dass Rückkehrer generell, insbesondere leistungsfähige, erwachsene Männer ohne Unterhaltsverpflichtungen, ihr Existenzminimum nicht sichern könnten, sofern nicht besondere, individuell erschwerende Umstände hinzukommen (vgl. eingehend VGH Bad.-Württ, Urt. v. 26.06.2019-A 11 S 2108/18-, juris Rn. 106 ff., und Urt. v. 29.10.2019-A 11 S 1203/19 juris Rn. 102).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG Stuttgart, 24.02.2021 - A 18 K 6131/18
    Ausländer ein ernsthafter Schaden droht, ist-wie bei der Beurteilung der Flüchtlingseigenschaft - der asylrechtliche Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit anzulegen (BVerwG, Urt. v. 27.04.2010 - 10 C 5.09 -, BVerwGE 136, 377).
  • BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß;

  • EuGH, 16.07.2009 - C-467/07

    Koskovolis und Pappa

  • BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 11.10

    Aufhebung der Flüchtlingseigenschaft arabischer Volkszugehöriger schiitischen

  • VGH Baden-Württemberg, 17.01.2018 - A 11 S 241/17

    Gruppenverfolgung der Volkszugehörigen der Hasara in Afghanistan; Sicherheitslage

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2017 - A 11 S 512/17

    (Keine) Möglichkeit der Verweisung eines afghanischen Staatsangehörigen aus der

  • EuGH, 30.01.2014 - C-285/12

    Im Unionsrecht ist der Begriff "innerstaatlicher bewaffneter Konflikt" gegenüber

  • BVerwG, 13.02.2014 - 10 C 6.13

    Abnahme von Fingerabdrücken; Änderung des Asylverfahrensgesetzes;

  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2018 - A 11 S 1923/17

    Afghanistan; Provinz Parwan; subsidiärer Schutz; Abschiebungsverbot;

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